Wie kann ich mich als Makler davor schützen, dass der Käufer die Provision nicht zahlt?

Man hat als Makler die Möglichkeit, eine sogenannte Maklerklausel über den Notar in den Kaufvertrag einfügen zu lassen. Damit wird im Kaufvertrag notariell beurkundet, dass der Käufer die Provision zu leisten hat. Der Makler hat damit einen zusätzlichen Beweis, dass die Provisionszahlung vereinbart wurde.

Ansonsten gilt darüber hinaus immer: Die Provisionsvereinbarung am besten schriftlich fixieren. Zwar kann man sie auch mündlich absprechen, doch ist es für den Makler im Streitfall schwierig zu beweisen, dass eine Provisionszahlung vereinbart wurde. Und diese Vereinbarung muss vorausgehen, damit ein Provisionsanspruch überhaupt besteht. Erfahrene Makler sichern sich also doppelt ab: Vor Vermittlung durch die schriftliche Provisionsvereinbarung und mit Kaufabschluss durch die Maklerklausel.




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