Mein Auftraggeber lässt sich von mir die Immobilie bewerben und schließt anschließend den Kaufvertrag ohne mich ab. Wie kann ich mich davor schützen?

Hier schafft der sogenannte „Qualifizierte Alleinauftrag“ Abhilfe. Es wäre nicht schön, wenn man als Makler eine Menge Arbeit investiert und anschließend auf die Früchte seiner Arbeit verzichten muss, weil der auftraggebende Verkäufer den Auftrag kurzfristig entzieht, um sich privat mit Parteien zu einigen.

Mit dem Qualifizierten Allgemeinauftrag schließt man vertraglich vereinbart für einen befristeten Zeitraum aus, dass der Verkäufer noch andere Makler einschalten und/oder die Immobilie selbst verkaufen darf. Er muss dann eigene Interessenten an den Makler verweisen.




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