Ist für den Beruf des Immobilienmaklers eine Ausbildung oder Studium vorgeschrieben?

Nein. – Eine fundierte Qualifikation zur erfolgreichen Ausübung des Maklerberufs wird zwar dringend angeraten, auch erhöht sie die Kompetenz des Maklers, sie ist aber in keiner Weise vom Gesetzgeber irgendwie vorgeschrieben. Wer bei den Heilberufen beispielweise eine Zulassung zum Heilpraktiker beantragen möchte, muss sich einer amtlichen Prüfung unterziehen, in der das breitgefächerte, schwierige Fachwissen abgefragt wird.

Eine solche Prüfung gibt es für Immobilienmakler vor der Erteilung ihrer beruflichen Genehmigung nicht. Wer sein Gewerbe mit allen notwendigen Auflagen anmeldet, kann sich Immobilienmakler nennen. Einen Nachweis seiner beruflichen Qualifikation braucht er nicht erbringen.


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