Brauche ich als Immobilienmakler irgendwelche Versicherungen?
Ja. – Es wird eine sogenannte Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung gemäß §2 MaBV benötigt. Die Makler- und Bauträgerverordnung sieht vor, dass der Makler Sicherheiten leisten muss, wenn er mit Vermögenswerten betraut wird. Es könnte ja sein, dass bei Immobiliengeschäften Vermögensschäden aus Betrugshandlungen entstehen, für die der Makler haften muss. Das bedeutet nicht, dass der Makler zwangsläufig selbst das Delikt begehen muss, sondern möglicherweise Mitarbeiter hat, die bspw. Geld unterschlagen.
In diesem Falle muss der Makler für den Schaden aufkommen. Dazu benötigt er diese Versicherung. Betroffen sind hier vor allem treuhänderisch verwaltete Gelder, mit denen der Makler evtl. zu tun hat. Angenommen, seine Sekretärin unterschlägt einen Treuhandbetrag und macht sich aus dem Staub. Der Immobilienmakler muss für den Verlust haften. Hier springt die Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung ein.
Übrigens ein Tipp: Der IVD hat jetzt eine Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung für alle seine Mitglieder mit 150.000,- Euro Deckungssumme eingeführt, d.h. mit seiner Zugehörigkeit und Beitragszahlung an den Verband hat man diese Absicherung bereits. http://www.lifepr.de/pressemeldungen/ivd-bundesverband/boxid-46810.html
Neben der Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung empfiehlt sich in jedem Fall eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die tritt immer dann ein, wenn aufgrund von Beratungsfehlern Vermögensschäden entstehen. Wer einen Makler konsultiert vertraut ihm. Sollte dieses Vertrauen durch finanzielle Verluste bestraft werden, kann der Makler haftbar gemacht werden. Beispielsweise könnte der Immobilienmakler einem bauwilligen Ehepaar ein Grundstück vermitteln, das dann auch gekauft wird.
In falscher Annahme ging der Makler davon aus, dass es sich um ein Baugrundstück handelt. Der Kauf ist abgeschlossen, das Ehepaar beantragt die Baugenehmigung und erfährt, dass es keine bekommt, weil das Grundstück kein Bauland ist. Für den gezahlten Kaufpreis können sie den Makler auf Schadensersatz verklagen.