Maklerprovision / Courtage

Für seine Tätigkeiten, die schließlich sehr vielseitig und umfangreich sind, erhält der Makler bei erfolgreicher Vermittlung eine Provision ( Maklerprovision), manchmal auch Courtage oder Maklercourtage genannt. Dabei wird unterschieden, ob die Maklercourtage für die Vermittlung einer Mietwohnung oder für eine Kaufimmobilie fällig wird.

Courtage / Maklerprovision bei Vermittlung eines Mietobjektes

Der vom Wohnungseigentümer beauftragte Makler darf im Falle einer erfolgreichen Vermittlung, also wenn ein Mietvertrag zustande kommt, zwei Nettomieten zuzüglich der Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Provision darf er nicht einfordern. Das Ganze ist im Wohnraumvermittlungsgesetz unter §3 geregelt. Damit wird einerseits Wucher ausgeschlossen, wenn Menschen in einer akuten Notlage bei der dringenden Wohnungssuche horrende Provisionen abverlangt werden soll. Andererseits ist dies auch ein Schutz vor einem unlauteren Wettbewerb, demzufolge nicht der bestgeeignete Mietkandidat, sondern der zahlungskräftigste mit der höchsten Provisionsleistung die Wohnung bekommt. (siehe auch: http://dejure.org/gesetze/WoVermittG/3.html ).In welchen Fällen bei Mietobjekten keine Courtage verlangt werden darf, finden Sie hier.

Courtage / Maklerprovision beim Hauskauf/ -Verkauf

Bei der Vermittlung von Kaufimmobilien ist es etwas anders gelagert. Da gibt es keine Beschränkungen durch den Gesetzgeber, sondern lediglich durch den Immobilienmarkt. Hier regelt also der Markt selbst die Courtage-Höhe. Das ist regional verschieden gelagert und von den ortsüblichen Preisen abhängig. Dann ist noch wichtig bei der Festlegung der Provisionshöhe, wer sie bezahlt. Handelt es sich ausschließlich um eine Käuferprovision, was in den meisten Fällen üblich ist, oder wird die Provision dem Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen auferlegt? Teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision, dann übersteigt diese in der Regel niemals 3% (zzgl. MwSt.). Zahlt der Käufer alleine die Provision, kann diese durchaus regional bedingt zwischen 3% und 7% (zzgl. MwSt.) liegen, obwohl sich ein Marktmittel um die 5% bis knapp 6% (zzgl. MwSt.) ausmachen lässt. So lassen sich die Provisionshöhen nochmals kurz zusammenfassen:

Geteilte Provision => 3% jeweils für Käufer und Verkäufer netto

Käuferprovision => 3%-7% für den Käufer netto

Die Mehrwertsteuer kommt in jedem Fall noch dazu und wird gesondert aufgelistet. Manche machen ihre Provisionen direkt inklusive Mehrwertsteuer geltend. Man sieht in den Annoncen dann solche Zusätze wie „5,8% Provision incl. MwSt.“.

An dieser Stelle bietet sich ein Berechnungsbeispiel an:

Familie Mustermann möchte sich ein kleines Einfamilienhaus im Grünen kaufen und ist bereits sehr intensiv auf der Suche nach einer geeigneten Immobilie. Über die Annonce von Makler Müller kommt sie an ein kleines Traumhaus am Stadtrand. Schnell wird man sich klar: Das ist es! Das Haus kostet inklusive Grundstück 260.000,- Euro.

Der Makler verlangt für seine Vermittlungstätigkeit die regional üblichen 5%Käuferprovision netto. Von 260.000,- Euro macht diese 13.000,- Euro aus. Dazu kommt nochmals die Mehrwertsteuer, die derzeit bei 19% liegt. Die Mehrwertsteuer von 13.000,- Euro beträgt 2470,- Euro, d.h. zuzüglich zum Kaufpreis muss der Käufer insgesamt 15.470,- Euro hinlegen.

Das entspricht einer Provisionsangabe von 5,95% incl. MwSt. Damit liegt der Makler im üblichen Marktmittel.

Damit der Makler auf jeden Fall seinen Courtage-Anspruch rechtlich geltend machen kann muss er einige Dinge zuvor beachten.