Qualifizierter Alleinauftrag
Wird mit dem Makler im Falle eines Immobilienverkaufs ein sog. „qualifizierter Alleinauftrag“ vereinbart, ist der Verkäufer durch diesen Vertrag komplett an den Makler gebunden. Die Konsequenz hieraus ist, dass er auch eigene private Kaufinteressenten an den Makler verweisen muss. Er kann zwar Kaufinteressenten finden, muss sie aber darüber aufklären, dass der Objektverkauf maklergebunden ist und dass der Käufer an den Makler mit Zustandekommen eines Kaufvertrages die Maklerprovision zu entrichten hat. In der Regel wird der Verkäufer dann keine weiteren Verhandlungen mit dem Privatinteressenten mehr führen, sondern diesen direkt an seinen Makler verweisen.
Wie bereits beim Alleinauftrag gezeigt wurde (evtl. Link zur anderen Unterseite setzen??), können solche Alleinaufträge, insbesondere die qualifizierten, nicht unendlich lange vereinbart werden, sondern nur für eine gewisse festgelegte Bindungsfrist. Alles andere wäre unlauter und müsste vielleicht sogar auf Sittenwidrigkeit überprüft werden.
Angesichts solcher enger Bindungen an den Makler kann man sich berechtigt fragen, weshalb qualifizierte Alleinaufträge überhaupt zustande kommen und weshalb es Verkäufer geben soll, die sich darauf einlassen. Es ist nicht immer nur als Nachteil für den Verkäufer anzusehen, die gesamte Verkaufsabwicklung an den Makler zu delegieren. Im Falle des qualifizierten Alleinauftrags ist der Makler im Gegenzug zu größtmöglicher Aktivität verpflichtet.
Er weiß, welcher Anspruch an ihn gestellt wird und muss sich dafür richtig anstrengen. Dafür ist ihm im Erfolgsfalle aber auf jeden Fall die Provision sicher. Ob seine Bemühungen beim Allgemeinauftrag unbedingt honoriert werden, ist nicht immer klar gegeben. Vor allem Immobilienverkäufer, die besonders wenig Zeit haben und sehr eingebunden sind, können sich mit einem qualifizierten Alleinauftrag bequem zurücklegen und alles weitere dem Makler überlassen.