Allgemeinauftrag
Der Allgemeinauftrag:
Wie eingangs bereits erwähnt, hat der Verkäufer der Immobilie jederzeit das Recht, sein Objekt an Privatinteressenten selbst zu verkaufen oder noch weitere Makler mit der Vermittlung zu beauftragen. Derjenige Makler, mit dem der Allgemeinauftrag vereinbart wurde, ist im Gegenzug aber auch nicht dazu verpflichtet, tatsächlich tätig zu werden (im Gegensatz zu den Alleinaufträgen, bei denen der Makler handeln muss).
Im ungünstigsten Fallszenario für den Verkäufer vereinbart dieser einen Allgemeinauftrag mit dem Makler und dieser führt den Auftrag lediglich als „Karteileiche“ ohne tätig zu werden, während der Verkäufer stets auf die erfolgreiche Vermittlung wartet. Das wäre so ein klassisches Szenario von gegenseitigem Abwarten. Der Makler wartet ab, ob der Verkäufer nicht noch andere Makler einschaltet und nimmt das Objekt nur in seinen Datenbestand auf und führt es auf seiner Homepage, ohne dafür aktiv Interessenten zu werben. Und solange sich keiner bei ihm meldet, geschieht nichts. Der Kunde indessen wartet tagein tagaus darauf, dass er Nachricht vom Makler erhält. Er sucht nicht seinerseits nach Interessenten und schaltet erst recht keinen weiteren Makler ein. Vielleicht war sich der Verkäufer bei diesem Vertrag gar nicht darüber bewusst, dass er beides dürfte.
Umgekehrt wäre der „worst case“ für den Makler, dass er sich bei einem Allgemeinauftrag vollkommen für die Immobilie engagiert. Er setzt sie auf seine Homepage, inseriert sie in der Tagespresse, sucht aktiv nach Interessenten, verschickt Exposees usw. Dann findet er einen Kaufinteressenten und will diesen dem Verkäufer vorstellen und erfährt, dass bereits die Verhandlungen mit einem anderen Käufer laufen und die Sache nur noch dem Notar vorgelegt werden muss. Da dieser Makler wenigstens vertraglich festgelegt hat, dass ihm seine nachweisbaren Unkosten erstattet werden, wird sein Engagement materiell nicht auch noch durch eigene Unkosten bestraft. Für seinen Einsatz jedoch erhält er nicht den ihm zustehen Lohn durch die Provision.
Jetzt kostenlos und unverbindlich Informationsmaterial anfordern. Wir haben für Sie die besten Anbieter für ein Fernstudium zum Immobilienmakler / Immobilienfachwirt aufgeführt:
[table id=5 /]