Gibt es Fälle, in denen ein Makler keine Provision verlangen darf?
Ja. – Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Makler gleichzeitig auch der Wohnungsverwalter ist. Es kommt nicht selten vor, dass Immobilienmakler aufgrund ihrer Fachkompetenz zusätzlich die Verwaltung großer Wohngebäude als Dienstleistung anbieten. Wenn sie eine Wohnung für von ihnen selbst verwaltete Objekte vermitteln, sind sie keine unabhängigen Makler mehr. Sie dürfen keine Vermittlungsprovision verlangen.