Brauche ich als Immobilienmakler separate (externe) Büroräume?
Nein. – Es ist nicht vorgeschrieben, dass man seine Vermittlertätigkeit in eigens dafür vorgesehenen Geschäftsräumen ausüben muss. Jeder Immobilienmakler kann zunächst einmal seine Tätigkeit von zuhause aus starten und seine Objekte auf dem heimischen PC verwalten. Allerdings gilt hierbei zu berücksichtigen, dass bei gemieteten Wohnungen der Vermieter der gewerblichen Nutzung der Wohnräume zustimmen muss, sofern das Geschäft nach außen in Erscheinung tritt, was bei Immobilienmaklern der Fall ist, da sie auch einmal Klientenkontakt haben.
Ein speziell hierzu gefällte BGH-Urteil sieht man hier: http://www.rechtundsprache.de/bgh-gewerbeausubung-in-der-mietwohnung-berechtigt-zur-kundigung/ Gibt es allerdings keine Einwände seitens des Vermieters, kann das Maklerbüro durchaus zuhause betrieben werden. Nur wird mit steigendem Erfolg die Notwendigkeit zu einem repräsentableren Büro eines Tages von selbst notwendig werden. Dann ist es immer noch Zeit genug, sich ein separates Büro anzumieten.