Brauche ich als Immobilienmakler eine Zulassung?
Ja. – Für die Ausübung des Gewerbes eines Immobilienmaklers ist eine behördliche Zulassung nach §34c GewO notwendig. Die rechtlichen Grundlagen hierzu findet man hier:Link
Das betrifft aber nur die Erweiterung der Gewerbezulassung. Hier genügt eben nicht die Beantragung einer einfachen Gewerbeanmeldung, sondern es bedarf zusätzlich der gesonderten Genehmigung für bestimmte Gewerbetreibende. Sonstige berufliche Zulassungen oder Anmeldungen im engeren Sinne, wie sie der Approbation bei Ärzten oder Apothekern entspricht und dergleichen, gibt es für Immobilienmakler nicht.
Jeder kann demnach ein Gewerbe als Immobilienmakler anmelden und die besondere Gewerbezulassung nach §34c GewO beantragen. Der Kostenfaktor für die erweiterte Gewerbezulassung liegt bei zusammengerechnet 615,- Euro.