Bezahlt mir das Arbeitsamt die Kosten für die Immobilienmaklerausbildung?

Möglich. – Durch berufliche Weiterbildung kann man zu einem anerkannten Abschluss, z.B. einem IHK-Zertifikat, gelangen. Es wäre gut möglich, dass die qualifizierte Ausbildung bspw. zum geprüften Immobilienfachwirt (IHK) über einen sog. „Bildungsschein“ finanziert wird, d.h. die Kosten für die Weiterbildung übernimmt das Arbeitsamt.

Die Kosten werden aber nicht in jedem Fall automatisch übernommen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitslose in seinem bisherigen Beruf keinerlei Vermittlungschancen mehr hat, z.B. Kraftfahrer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen etc., und dass eine erfolgreiche anderweitige Vermittlung in einen Beruf aussichtslos ist. Auf gut deutsch heißt das: Bevor die Arbeitsagentur die Kosten für die Qualifikation zum Immobilienmakler übernimmt, versucht sie immer, ob sie den Kandidaten nicht doch noch anderweitig beruflich unterbringen kann.

Ist das nicht der Fall, kann es durchaus den „Bildungsschein“ geben, den man seiner Ausbildungsstätte, z.B. der Fernschule, vorlegt. http://www.arbeitsagentur.de/nn_26396/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A052-Arbeitnehmer/Allgemein/Bildungsgutschein.html




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